Sexistische Werbung

In den vergangenen Jahren hat sich die gesellschaftliche Debatte und damit auch die Sensibilisierung rund um das Thema Geschlechterdiskriminierung intensiviert. Damals wie heute geht es vor allem um Würde, die bei Männern und Frauen nicht verletzt werden darf. Im Klartext: Die plumpe Darstellung von Menschen kommt im 21. Jahrhundert entweder schlecht oder gar nicht an. Doch was ist nun „plump“, was diskriminiert oder noch schwieriger, wann wird es problematisch?

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung

 

Beschwerdestatistik 2019 und 2021

 

 

Jahresvergleich 2013 und 2020

Produktzusammenhang und Blickfangwerbung: Häufig schlagen im Werberat Beschwerden über Werbemaßnahmen im Bereich „Lingerie“ auf. Hier liegt es in der Natur der Sache, dass Unterwäsche getragen von Männern und Frauen auf Werbebildern gezeigt werden. Der Produktzusammenhang ist somit eindeutig gegeben. Doch auch Produkte, die nicht unmittelbar viel nackter Haut bedürfen, sind nicht zwingend mit geschlechterdiskriminierender Werbung gleichzusetzen. Wie so oft gilt auch hier: Assoziationshilfen sind zulässig und ein nackter Körper kann sehr ästhetisch sein – der Kontext macht es aus. Das Problem mit dem Blickfang ergibt sich also erst dann, wenn Männer und Frauen rein auf ihre sexuellen Merkmale reduziert dargestellt werden und dies in den Mittelpunkt der Kampagne rückt. Schwieriger wird es, wenn sexualisierter Blickfang in der Werbung als Stilmittel genutzt wird. Wir sprechen hier von entindividualisierten Körpern oder auch von Abbildungen weiblicher und männlicher Körper, bei welchen klarer Fokus auf den äußeren Geschlechtsmerkmalen liegt, kein Produktbezug gegeben ist und – meist – der Kopf der Protagonisten nicht Teil der Abbildung ist.

Dos & Don'ts in der Werbung