Hintergrundbild Überschrift

Österreichischer Werberat – Fachbeiräte
Lebensmittel-Fachbeirat

Die Geschäftsstelle des Österreichischen Werberats leitet Beschwerden, die in den Zuständigkeitsbereich des Lebensmittel-Fachbeirats fallen, an dessen Mitglieder weiter.

Der Lebensmittel-Fachbeirat tritt daraufhin in einer für den Einzelfall zu bestimmenden Form zusammen (u.a. auch virtuell), um über die gegenständliche Beschwerde fachlich zu beraten. Die Beschlussfassung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in vergleichbarer Weise (z.B. Videokonferenz) erfolgen und ist vom Lebensmittel-Fachbeirat in Form einer Stellungnahme schriftlich zu dokumentieren. Die Stellungnahme ist binnen 6 Werktagen ab Übermittlung der Beschwerde an die Mitglieder des Lebensmittel-Fachbeirats an das Büro des Österreichischen Werberats zu übermitteln.