Putzfee gesucht! Bild Nr. 2

26.05.2023


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Anbei auch das zweite Bild des Inserates. Bitte behandeln Sie den Fall einheitlich. Ich konnte nur nicht das zweite Bild uploaden und sende es auf diesem Wege nach.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch nicht für eine vermutete Rechtsverletzung hinsichtlich Gleichbehandlung.

Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit eventuell annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.