BERUF zahnärztliche Assistenz nur für Frauen?

09.05.2023


Bild

Guten Morgen, Bei unserer Zahnärztin hab ich diesem Infofolder für die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz gefunden. Ich frage mich nun, ob diese Aufmachung nicht Männer diskriminiert, es wirkt so als ob der Job nur für Frauen ist. Ja es gibt kaum Männer in diesem Beruf, aber mit dieser Werbung werden sich wahrscheinlich auch nicht mehr bewerben. Darf man sich auch nur bewerben wenn man schön ist? Warum schminkt sich das Model? Ich frag mich auch ob das Wort ZahnärzteKammer noch zeitgemäß ist, wo sind die Zahnärztinnen? Da seid ihr wahrscheinlich nicht die richtigen Ansprechpartnerinnen aber wo meldet man sowas? Vielen Dank und liebe Grüße,


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Flyer) von der Fortbildungsakademie Zahn die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf den beanstandeten Flyer von der FAZ den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft im Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Der beanstandete Flyer wirbt mit den Worten „Schön. Gesund. Bildung“ für die Dual-Ausbildung „Gesundheitsberuf Zahnärztliche Assistenz“ in der Fortbildungsakademie Zahn im UKH Linz. Dabei werden zwei lächelnde Frauen in OP-Kleidung abgebildet. Eine Frau hält dabei neben einem Zahnpflegeinstrument einen Lippenstift an ihren Mund, die diesen offensichtlich zuvor verwendet hat, um die Lippen zu schminken.

Die Abbildung des Lippenstiftes nahe dem Mund, soll vermutlich die gesunden und perfekten Zähne der jungen Frau am Sujet betonen. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist laut Werberatsgremium nicht direkt erkennbar, allerdings wird eine Fokussierung auf die Frau als Assistentin festgestellt.

Auch der Text am Flyer wird laut Werberäten und Werberätinnen als eher bedenklich eingestuft, da mit den Begriffen „schön“ und „gesund“ auch der Eindruck vermittelt werden kann, die Eigenschaften beziehen sich auf die Bewerber*innen. Der Lippenstift am Sujet verstärkt dieses Ideal nochmals.

Um beide Geschlechter mit dem Flyer anzusprechen, sollte der Text (Assistent / Assistentin) sowie auch die Bildsprache beide Geschlechter ansprechen, beispielsweise durch die Abbildung von Frauen und Männern.

Der Österreichische Werberat weist beim beanstandeten Flyer der FAZ darauf hin, bei der zukünftigen Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen.

Im Detail wurde der Ethik-Kodex in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung)

liegt insbesondere vor, wenn


2.1.1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Wesentlich dabei ist die Betrachtung der Werbemaßnahme im Gesamtkontext. Zu berücksichtigen sind insbesondere die verwendete Bild-Text-Sprache, Darstellungsweise (Ästhetik, künstlerische Gestaltungselemente), Zielgruppenausrichtung und damit einhergehend, in welchem Umfeld die Werbemaßnahme platziert ist.

2.1.3. die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;