Sehr
geehrte Damen und Herren
Wie
telefonisch besprochen, möchte ich Sie auf ein Unternehmen aufmerksam machen,
das auf Kosten der Eltern irreführende Werbung für einen Supersale
Kinderschuhmarkt gemacht wird. Der Markt heisst PopUp
Now Kinderschuhe auf Facebook und haben auch eine Homepage https://www.popupnow.at/
Sie
werben immer mit der Information “bis zu -80% reduziert (vom UVP)”. Viele
Eltern-Netzwerke informieren daraufhin Eltern mittels eigene Newsletter und
werden auf das aufmerksam gemacht. Daraufhin bin ich dann auch dorthin gefahren
und wollte gleich 2 Paare kaufen. Gesamtpreis wäre gewesen 80 EUR. Dann habe
ich mich gefragt, wo ist dann wirklich der Preisvorteil, denn 2 Paarschuhe um
80 EUR kaufe ich auch ganz normal bei Humanic oder ähnliches. Dann bin ich
überhaupt drauf aufmerksam geworden, dass die Verpackungen oder die Schuhe
selbst, keinen Originalpreis anzeigen, bzw. man findet keine Etiketten
mit irgendeine Preisangabe drauf. Somit kann man überhaupt nicht den Rabatt
ermitteln. Ich habe dann die Schuhe online gesucht, und dort waren teilweise
bessere Preisnachlässe als überhaupt diese was sie im PopUp Shop anhand von
einem Farbsystem angegeben haben!
Mit
dieser Frage habe ich dann die Shopleiterin konfrontiert: Wie kann ich meinen
Preisvorteil eruieren, wenn die Schuhe nur auf Basis von Farbkategorien
vermerkt werden (Siehe Foto). (Gelb= 20 €, blau 25 € usw.) , jedoch zum
Vergleichen keinen Originalpreis angegeben wird?
Daraufhin
sagte die Shopleiterin (ich denke es war die Inhaberin selbst), dass die
Schuhlieferanten ohne Preisangabe liefern und sie diese nicht kenne, daher
können sie nichts dafür. Man muss sie so annehmen. Dann frage ich mich auf
welcher Basis sie überhaupt die “Discounts” kalkulieren. Sie müssen doch wissen
was der Schuh eigentlich kostet!
Ich
habe mich wirklich betrogen gefüllt. Was soll das für ein Argument sein? Sie
können doch selber die Schuhe dann beschriften /etikettieren, egal was. Es muss
transparent sein, was der Schuh eigentlich gekostet hat und was sie wirklich an
Rabatt vergeben. Daraufhin hat sie nur gesagt, na ja wir werben auch mit dem
Wort “bis zu” und nicht “ alles 80%”. Dann habe ich gesagt, na ja, dann sind
vielleicht 2-3 Modele mit 80% und der Rest ist was, 10%? Wie kann ich die
Preise durchschauen? Die Dame war wirklich unverschämt und hat sie meine
Meinung gar nicht interessiert. Sie war sichtbar gestört von meinen Fragen,
weil ich sie aufgefordert habe transparent zu agieren und mir den Originalpreis
zu verraten.
Als
Mutter von einer kleinen Tochter und dazu jetzt auch noch hochschwanger, ist
mir nicht immer leicht mich zu bewegen und alles zu koordinieren damit ich es
zu einem Shop schaffe. Da sie aber mit “Bis zu 80%” werben, habe ich trotzdem
den Weg mit den öffentlichen Transportmitteln gemacht. Ich wohne in
Strebersdorf, also es ist nicht gleich ums Eck.
Ich
habe die Schuhe nicht gekauft aber ich habe mich betrogen gefüllt und das kann
so nicht bleiben. Sie machen sicher unglaubliche Umsätze auf Kosten der
Eltern, die teilweise mit ihren Kindern auch dorthin fahren und die Kinder
damit eine Freude machen wollen. Die Schuhe kaufen sie dann sicher. Egal ob es
dann einen Preisnachlass gab oder nicht. Sie werden es sowieso nicht wissen.
Sie denken aber nicht mehr daran nachzufragen, wenn die Kinder damit
schon beglückt sind.
Ich
möchte somit diesen PopUp Shop anzeigen. Sie müssen verantwortungsvoll mit
ihrem Angebot umgehen und nicht auf Kosten der Eltern ein intransparentes und
erfolgreiches Geschäft machen.
Diese
PopUps werden öfters im Jahr angeboten. Ich weiss jedoch nicht wann der nächste
ist. Ich hoffe aber, dass sie bis dahin in die Pflicht genommen werden um die
Preise richtig auf der Verpackung bzw. auf dem Etikett anzugeben
Ich
bitte um Info ob Sie hierzu etwas machen können. Bei Fragen stehe ich Ihnen
jederzeit zur Verfügung!
Vielen
Dank!
Mit
freundlichen Grüßen,
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft und nicht für die Irreführung und Täuschung durch Produktangebote.
Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.