Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte eine Beschwerde einlegen betreffend Werbung für
ein alkoholisches Getränk in unmittelbarer Nähe einer Schule, gerichtet an Kinder
und Jugendliche.
Bei der betreffenden Werbung handelt es sich um das Produkt
TAILS COCKTAILS (siehe Anhang). Bei der Werbung selbst handelt es sich um eine
beleuchtete Plakatwerbung bei einer Bushaltestelle und Telefonzelle vor der
Schule Lycée Français de Vienne, in der Liechtensteinstrasse 37A (Höhe
Bauernfeldplatz), 1090 Wien. Die Schule wird von Kindern von 6 bis 18 Jahren
besucht.
Die Werbung dieses alkoholischen Getränks mit 14,9% !
Alkohol richtet sich an diesem Standort ganz eindeutig an Kinder und
Jugendliche, was den Ethikregeln des österreichischen Werberat klar
widerspricht.
Ich ersuche sie höflichst ein Beschwerdeverfahren
einzuleiten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und beste
Grüße,
Das betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und zugesichert, dass die beanstandete Werbemaßnahme in Zukunft nicht mehr gezeigt wird und frühzeitig beendet wurde.
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/Die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.