Beschwerde WERBUNG VON LIDL CONNECT auf Krone 1.3.2023

02.03.2023


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Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich beim Internetformular "nicht hin eingekommen" bin melde ich einen vermeintlichen Verstoß per Email.

In der KRONE vom 1.3.2023 auf der Umschlagseite hat LIDL mit dem irreführenden Aufmacher

Lange nur Gerücht, jetzt sensationelle Bestätigung:

K U R Z zurück!

für LIDL CONNECT Black mit dem unteren Zusatz "Streng limitiert und nur für Schnellentschlossene: LIDL Connect Black" geworben.

Ich habe die Kronenzeitung gekauft, die ich sonst NICHT gekauft hätte, da ich dachte:

"OH Gott, KURZ kehrt wieder in die Politik zurück.

Das war eine Werbung die bewusst irreführt und unseriös ist. Hat mich verärgert.

Bitte um Veranlassumng.

beste Grüße


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Lidl Connect (Printanzeige) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten Werbeanzeige von Lidl Connect für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Die Anzeige auf dem Titelblatt der Kronen Zeitung bewirbt mit der Headline „Lange nur Gerücht – jetzt sensationelle Bestätigung: Kurz zurück!“ den Wertkarten-Tarif Lidl Connect Black. Am unteren Seitenende ist ein blauer Balken abgebildet, mit dem Verweis auf Lidl Connect und dem Logo des Unternehmens.

Durch Aufmachung und Textierung erzeugt die beanstandete Werbemaßnahme Aufmerksamkeit, die jedoch keine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft darstellt.

Darüber hinaus wird durch den Verweis auf Lidl Connect und dem Abbild des Logos ein deutlicher Konnex zu einer Werbemaßnahme hergestellt. Entsprechend erkannten die Werberätinnen und Werberäte auch in diesem Punkt keine Verletzung des Ethik-Kodex.

Der Österreichische Werberat spricht sich bei dem beanstandeten Werbesujet von Lidl Connect deshalb für keinen Grund zum Einschreiten aus.

derzeit in Bearbeitung.