Jesus Christus als "Werbeträger" für den Verkauf von Goldbarren

11.03.2023


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Jesus Christus als "Werbeträger" für den Verkauf von Goldbarren. Mit dem "Slogan": "Pures Gold: Nichts ist würdiger, um Jesus Christus zu ehren!" ... Das dürfte so ziemlich allem widersprechen, was er als Lehre verkündet hat. Für mich pure Dekadenz und Irreführung.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten des IMM Münz-Instituts (Werbeanzeige) die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Sujet des IMM Münz-Instituts den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft im Artikel 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Die beanstandete Werbeanzeige des Münz-Instituts bewirbt den Goldbarren namens „Jesus Christus – Unser Erlöser“ unter dem Slogan „Pures Gold, nichts ist würdiger, um Jesus Christus zu ehren.“ Abgebildet wird dabei ein Goldbarren, in dem Jesus mit ausgetreckten Armen und ein rotes Herz eingraviert sind.

Mit der Werbeanzeige wird das Produkt des Unternehmens in den Mittelpunkt gerückt. Da der Goldbarren mit der Gravur von Jesus Christus versehen ist und das Münz-Institut eine breite Kategorie an Gravuren unterschiedlichster Themen (Religion, Tiere, Natur, Film) aufweist, ist in der gegenständlichen Anzeige ein klarer Produktzusammenhang gegeben. Der Slogan ist laut Werberäten und Werberätinnen jedoch kritisch zu hinterfragen, da dieser suggeriert, dass materielle Werte und finanzieller Reichtum erstrebenswert sind um Jesus zu ehren. Jedoch propagierte, so die Überlieferung, Jesus Christus in seinen Werten Bescheidenheit.

Da die Würdigung und Ehrung von Jesus nicht mit einer Goldveranlagung verknüpft werden sollte, die insbesondere gläubige Personen irritiert und beeinflusst, empfiehlt der Österreichische Werberat bei der zukünftigen Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen und von jeglichen Aussagen abzusehen.

Im Detail wurde der Ethik-Kodex in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1.1.4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.