Krone Lidl Exzess

01.03.2023


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich will jetzt nicht den g’schaftelhaften offiziellen Weg der Passworte und Einloggereien gehen, weil ich glaube, dass ich nicht der einzige bin, dem diese Vorgehensweise von Lidl und Krone extrem unangenehm aufstößt.

Auch wenn diese Drecksmedien schon lange den Boden jeglicher Seriosität verlassen haben, mit dieser Art der Täuschung und Vorspiegelung falscher Tatsachen (siehe angefügte Bilder), speziell gegenüber älteren Menschen, ist ein neuer Tiefpunkt erreicht.

Ich denke Ihr Einschreiten wäre angebracht.

Beste Grüße!


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Lidl Connect (Printanzeige) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten Werbeanzeige von Lidl Connect für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Die Anzeige auf dem Titelblatt der Kronen Zeitung bewirbt mit der Headline „Lange nur Gerücht – jetzt sensationelle Bestätigung: Kurz zurück!“ den Wertkarten-Tarif Lidl Connect Black. Am unteren Seitenende ist ein blauer Balken abgebildet, mit dem Verweis auf Lidl Connect und dem Logo des Unternehmens.

Durch Aufmachung und Textierung erzeugt die beanstandete Werbemaßnahme Aufmerksamkeit, die jedoch keine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft darstellt.

Darüber hinaus wird durch den Verweis auf Lidl Connect und dem Abbild des Logos ein deutlicher Konnex zu einer Werbemaßnahme hergestellt. Entsprechend erkannten die Werberätinnen und Werberäte auch in diesem Punkt keine Verletzung des Ethik-Kodex.

Der Österreichische Werberat spricht sich bei dem beanstandeten Werbesujet von Lidl Connect deshalb für keinen Grund zum Einschreiten aus.

derzeit in Bearbeitung.