Obszön
wirkende, sexuell anbiedernde Pose einer abgebildeten nackten Person mit
Langhaarperücke o. langen Haaren, die auf allen Vieren ihr Gesäß in die Höhe
reckt.
Mit
ein paar Farbstreifen angemalter Körper soll an Tier, Natur erinnern,
Assoziation zur Weiblichkeit.
Da
der Ball bereits am 24. Feb stattfand, kann ich Sie nur bitten, beim
Veranstalter zu erwirken, zukünftig von solcher Darstellung abzusehen bzw. ob
das Plakat baldmöglich zu entfernen sei?
1.
Ich empfinde es als Frau herabwürdigend, wenn eine Assoziation hierzu derart
sexistisch dargestellt wird.
2.
Ich empfinde, dass kein Mensch, egal welcher sexueller Couleur, sich sexuell
so herabwürdigend disponieren sollte.
3.
Meiner Meinung nach ist es eine kinder- und jugendgefährdene Zurschaustellung
-
wenige Schritte neben einem Kinderspielplatz und Skaterplatz,
-
neben einem Mützenladen, der Ware für Kinder anbietet,
-
in sehr naher Umgebung des stark frequentierten Styria-Einkaufscenters und
Umsteigeplatzes der Öffis.
Kinder
und Jugendliche sind dem Sehen dieser Nacktdarstellung ausgesetzt.
Sie
kann emotional angriffig, überfordernd oder verwirrend wirken auf Kinder,
Jugendliche, auch auf Menschen anderen Alters mit einem anderen
Sexualitätsverständnis.
4.
Sie greift in das natürliche Schamgefühl ein, das bewirken soll, eine
natürliche Schutzgrenze der persönlichen Intimsphäre zu wahren.
5.
Ich empfinde es persönlich als öffentliches Ärgernis, als
Aufdringlichkeit.
Ich
will bei Spaziergängen und Einkaufswegen keine sexistische Abbildung, kein
nacktes Gesäß sehen.
Die
Nacktheit der abgebildeten Person finde ich unnötig und tut nichts zur Sache
für eine Balleinladung.
Sie
gehört für mich nicht in die Öffentlichkeit, sondern kann ihren freien Platz im
privaten Raum haben.
Ich
kann entscheiden ob ich einen Nicht FKK Strand oder FKK Strand, eine
Frauensauna oder Sauna für alle besuche.
Plakate
in der Öffentlichkeit drängen sich aber allen auf.
5.
Kritik an falscher Argumentation:
Es
soll "provozieren", erfuhr ich vom Ankünder über die Argumentation
des betreffenden Veranstalters RosaLila Pantherinnen.
Zum
einen: Der Begriff Provokation stellt an sich gar kein Argument dar, sondern
einen Umstand.
Zum
anderen: Ich finde den Umstand des angeblichen Provozierenmüssens überholt.
Seit
Jahren gehen viele Bilder, Events und Interviews ins Land und durch die Medien,
wiederholt laut und auffällig. Tabus sind doch schon gebrochen.
Haben
die Veranstalter und Interessenten des Tuntenballs ihre eigene Entwicklungsgeschichte
verpasst, dass sie meinen, das noch vom Zaun brechen zu müssen?
Wer
die eigene geschlechtliche und sexuelle Wahrnehmung als natürlich und normal
begreift, möge sie doch in Normalität ausleben.
Deshalb
kann ich nicht nachvollziehen, dass auf dem Plakat zum Mittel der
Obszönität gegriffen und der Öffentlichkeit zugemutet wird.
Ich
hoffe doch, dass Obszönität in der Öffentlichkeit nicht der Normalität
entspricht.
Das
würde mir meine Freiheit meiner persönlichen Moralvorstellung gewaltig
einschränken und verletzen.
Der
Zweck heiligt nie alle Mittel.
6.
Kritik an fragwürdigem thematischen Zusammenhang:
Themaanspielung
des Veranstalters - der Mensch als Teil der diversen Natur - lässt sich das
tatsächlich nur sexistisch darstellen? Das soll Diversität ausdrücken?
Da
bliebe innere und äußere Schönheit der Einzigartigkeit auf der
Strecke.
Ich
bedanke mich für Ihre Kenntnisnahme und dass Sie sich Zeit nehmen, dieses Sujet
zu bedenken.
Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Plakat / Citylight) des
Tuntenballs – Planet Exotica keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der
Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbesujet für den
Tuntenball für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Das Plakat zeigt eine Person
mit Bodypainting. Die aufgemalten schwarzen Streifen, lassen dabei an einen
Tiger erinnern. Verstärkt wird der Bezug zu einer Wildkatze durch die gebückte
und ausgestreckte Haltung der Person vor dem Hintergrund grüner Pflanzen und
eines am Ast sitzenden Tukans mit pinkem Schnabel.
Das Werbesujet weist einen
klaren Bezug zum Motto des Tuntenballs „Planet Exotica“ auf, so steht am Plakat
weder Nacktheit noch eine sexualisierende oder herabwürdigende
Darstellungsweise im Vordergrund, sondern die kreative Ausgestaltung einer
Dschungelszenerie.
Die Pose der Person ist
demnach ganz in der Rolle ihrer Verkleidung zu sehen, die weder unwürdig ist noch
die Würde der Person verletzt.
Demzufolge ist die
Werbemaßnahme des Tuntenballs dem Ethik Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft nach, in ihrem Gesamtkontext zulässig. Die Werberäte und
Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.