VPNÖ Frau an der Spitze

21.01.2023


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„Was haben Dänemark, Finnland und NÖ gemeinsam? Eine Frau an der Spitze.“ Erstens ist hier von unterschiedlichen Ämtern die Rede. Zweitens würde mich interessieren ob die abgebildeten Damen dazu eingewilligt haben, für diese Werbung, also kommerzielle Zwecke, abgebildet zu werden.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.