Sexismus und billige Texte Therme Loipersdorf

24.01.2022


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Die Therme Loipersdorf wirbt auf Plakaten, Facebook und Instagram unter anderem mit: 1.Bademeister sind wie Schilehrer nur mit weniger an. Prädikat: sehenswert. 2. Zu mir, zu dir, oder ins schaffelbad? 3. Du siehst heiss aus, baby!


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Das Unternehmen ist der Entscheidung des Österreichischen Werberates nachgekommen und hat die Werbemaßnahme entfernt. Wir danken für die Kooperation.

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets der Therme Loipersdorf die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. zum sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sehen im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet der Therme Loipersdorf eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung.

Das Werbesujet zeigt einen nackten Männeroberkörper mit dem Slogan „Bademeister sind wie Skilehrer – nur mit weniger an. Loift bei uns!“ Dabei wird im Text auf das Prädikat „sehenswert“ im Zusammenhang mit „- unser Bademeister, unser Thermenresort und eine ganze Menge drum herum“ hingewiesen. Bei der bildlichen Darstellung wird der Oberkörper gezeigt, der Kopf des Mannes ist nicht zu sehen. Dadurch findet eine Reduzierung auf den Körper statt. Zudem wird der Mann mit einer Attraktion gleichgesetzt.

Ein inhaltlicher Zusammenhang mit der beworbenen Dienstleistung, einem Thermenaufenthalt, ist nicht erkennbar. Vielmehr wird der Bademeister als Produkt der Begierde dargestellt und sich einer sexualisierenden Überzeichnung bedient. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher, für einen sofortigen Stopp der Kampagne aus.

Ein Verstoß des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft konnte in nachfolgend angeführten Punkten festgestellt werden:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung)

2.1.1.) Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Wesentlich dabei ist die Betrachtung der Werbemaßnahme im Gesamtkontext. Zu berücksichtigen sind insbesondere die verwendete Bild-Text-Sprache, Darstellungsweise (Ästhetik, künstlerische Gestaltungselemente), Zielgruppenausrichtung und damit einhergehend, in welchem Umfeld die Werbemaßnahme platziert ist.

2.1.5.) die Person auf Ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird.

2.1.6.) sexualisierte Darstellungsweisen ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich ist dabei die Betrachtung im Gesamtkontext.