Ich möchte gerne eine Beschwerde, im Bezug auf die laufende Impfwerbung in Medien, Radio und TV einbringen.
Da es verboten ist, apothenpflichtige Medikamente zu bewerben, anbei der Link:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/werbung-marktkommunikation/werbebeschraenkungen-und-verbote-otc-produkte.html
Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Österreichische Werberat schließt den Beschwerdefall hiermit ab.