Darf es wirklich sein, dass auf ORF um ca. 19.50 Uhr eine Werbung gegen Erektionsstörung geschaltet wird? Um diese Uhrzeit sitzen Kinder vor dem Fernseher! Ich bin fassungslos. Danke für die Rückmeldung.
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR.
Der ÖWR zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die Sendezeiten von Werbemaßnahmen.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.