Werbekampagne der Wr. Städtischen - mit Wurm

31.10.2021


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Die aktuelle Werbekampagne der Wr. Städtischen, in der ein Kind einen Wurm hält bzw. vorgibt zu essen, ist für mich in höchstem Maße ekelerregend. Nicht nur im TV, sondern auch auf Plakaten und sogar in Ö3 ist diese ekelerregende Werbung zu sehen bzw. zu hören.

Unter Bezugnahme auf den Bereich 1.3.1. f) im Ethik-Kodex des Werberates, der besagt, dass Werbung weder Angst noch Furcht erzeugen darf, stelle ich fest, dass diese Kampagne im TV, im Radio, auf Plakaten und sogar auf facebook!!! extrem angst- und besonders ekelerregend ist.

Vor allem animiert diese Werbung NICHT zu einem sicheren Verhalten. Im Gegenteil: Kinder können durch diese Werbung sogar zu diesen Verhaltensweisen - nämlich einen Wurm in die Hand nehmen und in den Mund nehmen - ermutigt werden (siehe Ethik-Kodex 1.3.1. b)


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Elternsorgen“ der Wiener Städtischen keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich bei den Werbemaßnahmen (TV-Spot, Plakate, Hörfunk) „Elternsorgen“ vom Wiener Städtischen für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Keyvisual der Kampagne zeigt einen im Garten spielenden Jungen, der einen Regenwurm in den Mund steckt. Die Art der Darstellung lässt keinen Akt der unmittelbaren Bedrohung für Kinder erkennen, vielmehr handelt es sich um ein Verhalten aus dem Kinderalltag. Der humoristische Ansatz steht dabei im Vordergrund und stellt, vor allem in TV und Radio, keine Aufforderung dar, diesem Verhalten zu folgen.

Darüber hinaus erfolgt in TV und Radio die unmittelbare Auflösung durch das Ausspucken des Regenwurms bzw. den Hinweis, dass der Junge Bauchweh hat. Und das alles unter den beobachteten Blicken der Mutter.

HINWEIS:

Aufgrund der fehlenden Aufklärung empfiehlt ein nicht unerheblicher Anteil der Werberätinnen und Werberäte beim Plakatsujet, in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen. Gerade bei der Bewerbung im öffentlichen Raum muss bei allen werblichen Maßnahmen die Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche Werbung wahrnehmen und auf Werbung reagieren, berücksichtigt werden. Die Werbung mit dem Keyvisual des Jungen ohne direkte Aufklärung könnte zur Nachahmung animieren.