Aktuelle Werbung der Wiener Städtischen Versicherung - ElternsorgenGefahrenhinweis - Essen von rohen Weichtieren

29.10.2021


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Aktuelle Werbung der Wiener Städtischen Versicherung - Elternsorgen Ich habe die aktuelle Werbung der Wiener Städtischen gesehen und habe ziemliche Bedenken. Es gab in Australien einen ziemlich bekannten Fall, wo ein 19 Jähriger (zum Spaß) eine Nacktschnecke aß. Er litt 8 Jahre lang an Folgeschäden und starb als gelähmter junger Mann (https://edition.cnn.com/2018/11/05/health/man-dies-after-eating-slug-on-dare/index.html) Eine solche Werbung, in der deutlich zu erkennen ist, dass ein Regenwurm (fast) gegessen wird, bringt die Gefahr mit sich, dass diese Aktion von Kindern (nicht nur mit Regenwürmer) nachgeahmt wird. Meiner Meinung nach sollte diese Werbung nicht mehr erscheinen.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Elternsorgen“ der Wiener Städtischen keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich bei den Werbemaßnahmen (TV-Spot, Plakate, Hörfunk) „Elternsorgen“ vom Wiener Städtischen für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Keyvisual der Kampagne zeigt einen im Garten spielenden Jungen, der einen Regenwurm in den Mund steckt. Die Art der Darstellung lässt keinen Akt der unmittelbaren Bedrohung für Kinder erkennen, vielmehr handelt es sich um ein Verhalten aus dem Kinderalltag. Der humoristische Ansatz steht dabei im Vordergrund und stellt, vor allem in TV und Radio, keine Aufforderung dar, diesem Verhalten zu folgen.

Darüber hinaus erfolgt in TV und Radio die unmittelbare Auflösung durch das Ausspucken des Regenwurms bzw. den Hinweis, dass der Junge Bauchweh hat. Und das alles unter den beobachteten Blicken der Mutter.

HINWEIS:

Aufgrund der fehlenden Aufklärung empfiehlt ein nicht unerheblicher Anteil der Werberätinnen und Werberäte beim Plakatsujet, in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen. Gerade bei der Bewerbung im öffentlichen Raum muss bei allen werblichen Maßnahmen die Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche Werbung wahrnehmen und auf Werbung reagieren, berücksichtigt werden. Die Werbung mit dem Keyvisual des Jungen ohne direkte Aufklärung könnte zur Nachahmung animieren.