Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich möchte gerne einen
Vorfall melden- der das City Beats in Salzburg betrifft.
Hier erkläre ich Ihnen kurz den Sachverhalt:
Am Donnerstag,
16.09.2021 habe ich auf Instagram den Beitrag vom City Beats auf Instagram
gesehen, in dem sie ihren Dresscode für die Neueröffnung gepostet haben.
Ich habe mir den Post
aufmerksam durchgelesen- und befunden, dass dieser nicht nur sexistisch,
sondern auch diskriminierend ist.
(Because we love sexy
people)
Mein Kommentar wurde insgesamt 4x gelöscht- und mir wurde
gesagt, dass ich dort eh unerwünscht wäre- und ich mit meinen Gummistiefeln
woanders hingehen sollte.
Nun, daraufhin habe ich
dem City Beats- eine PN geschrieben- und wurde prompt blockiert.
Auf FB habe ich das
Posting dann auch nochmal gesehen- nochmals kommentiert.
Zum Schluss hatte der
Kommentar über 70 Likes. Ich war also mit meiner Meinung nicht alleine.
Darunter unterschiedliche Kommentare- meistens aber derselben Meinung wie
ich.
ALs Krönung, nahm sich
"Person zensiert" heraus- jede Frau, die unter dem Post einen
"negativen" Kommentar- oder eine ähnliche Meinung wie ich hatte- zu
diskriminieren.
Wir (Frauen) können nicht lesen- wir sollen nicht so viel Käse labern- er würde
davon Kopfweh bekommen- wir wären dumm und vieles mehr. Insbesondere ich, würde
ihm Kopfschmerzen bereiten- bei dem vielen Müll und Schaden, den ich verzapfe
und anrichte.
Einige Zeit später wurde
auch dieser Post gelöscht.
Toller Usus, tolle Message.
Not.
Auf meine freundliche
Mail habe ich bis heute noch keine Antwort bekommen- und werde wahrscheinlich
auch keine bekommen!
Der Grund, warum ich
mich an Sie wende, ist der, dass ich als Einzelne Person nicht viel ausrichten
kann- diesen Usus- diese Ungerechtigkeit aber nicht einfach so stehen lassen
möchte!
Wir leben im 21.
Jahrhundert, da ist "because we love sexy people" die absolut falsche
Message!
Deswegen bitte ich Sie,
dem ganzen nachzugehen und sich eine Meinung zu bilden!
Mit den Besten Grüßen,
Da der/die Beschwerdeführer/in die Beschwerde zurückgezogen hat, ist so hingegen kein Verfahren des Österreichischen Werberats möglich/erforderlich. Der Beschwerdefall wurde dahingegen mit "kein Grund zum Einschreiten" abgeschlossen.