Österreich impft

18.10.2021


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Die Werbekampagne von "Österreich impft" ist rassistisch und diskriminierend.

Wenn ich Im Folgenden von „Impfung“ spreche, meine ich die im Sujet gemeinte, aber nicht genannte Injektion. Im Sujet wird des Weiteren nicht darauf hingewiesen, vor welcher Erkrankung die Impfung schützen soll – der Slogan vermittelt nur, dass denjenigen, die dem Mainstream („alle“) folgen, der Besuch eines Clubs ermöglicht ist, den anderen nicht.

Ausformulierung der Beschwerde anhand des Ethik-Kodex:

1.1.1.   Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Die Impfung ist nicht ausreichend getestet, man weiß aber bereits, dass sie Nebenwirkungen hat. Demgegenüber sind Jugendliche (und diese werden durch die „Österreich impft“-Kampagne angesprochen) nicht durch sehr die Krankheit gefährdet, weniger jedenfalls als durch die Injektion des neuartigen und verkürzt entwickelten Impfstoffes. Da dieser Stoff keine sterile Immunität erzeugt, wiegen sich geimpfte Menschen in einer falschen Sicherheit – sie können sowohl angesteckt werden als auch anstecken, bleiben, da geimpft, aber bei Krankheitsanzeichen möglicherweise nicht zuhause, sondern „gehen in den Club“.

1.1.10.Werbung soll keinen direkten oder indirekten Kaufzwang auf KonsumentInnen ausüben.

Nun, mir ist klar, dass die Injektion von der einzelnen Person nicht „gekauft“ wird, allerdings wird der Kauf der Impfdosen von allen Steuerzahler/inne/n getragen.
Der indirekte Zwang wird ausgeübt, indem mit Ausgrenzung gearbeitet wird. „Du gehörst nicht dazu, wenn du nicht auch geimpft bist“ –Jugendliche können sich gegen solch subtilen Zwang sehr viel schlechter zur Wehr setzen als Erwachsene.
 

1.2.2. Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzen.

Wo bleibt die Würde, wenn man – aus welchem Grund auch immer – sich nicht impfen hat lassen und dafür ausgelacht wird?

1.2.3. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern. […]
Murat, Hülya, Jasmin, Anke,… sie alle werden diskriminiert, da sie den Fake News glauben, Migräne bekommen, abwarten,…

1.5.2. Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die sicherheitsgefährdende Verhaltensweisen bzw. Situationen darstellen oder zu solchem Verhalten ermutigen können. […]

Siehe 1.1.1: Da dieser Stoff keine sterile Immunität erzeugt, wiegen sich geimpfte Menschen in einer falschen Sicherheit – sie können sowohl angesteckt werden als auch anstecken, bleiben, da geimpft, aber bei Krankheitsanzeichen möglicherweise nicht zuhause, sondern „gehen in den Club“ und gefährden somit sich und andere.

Angeblich wurde auf größtmögliche Diversität bei den Namen geachtet (siehe https://www.derstandard.at/story/2000130445166/neue-impfkampagne-fuer-junge-wenn-sich-jochen-auf-gestochen-reimt) – man kann der Werbeagentur durchaus unterstellen, bewusst Namen gewählt zu haben, die bestimmte Assoziationen bei Jugendlichen hervorrufen.

Wenn ich nur das angefügte Sujet betrachte, so wird hier eine Frau mit Migrationshintergrund lächerlich gemacht. Auf dieses Sujet habe ich mich bei meiner über die Website eingegebenen Beschwerde bezogen.

In der Hoffnung, dass der Werberat meinen Ausführungen beistimmen kann, verbleibe ich mit schönen Grüßen,

 

 


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.