Die Werbekampagne von "Österreich impft" ist rassistisch und diskriminierend.
Wenn ich Im
Folgenden von „Impfung“ spreche, meine ich die im Sujet gemeinte, aber nicht
genannte Injektion. Im Sujet wird des Weiteren nicht darauf hingewiesen, vor
welcher Erkrankung die Impfung schützen soll – der Slogan vermittelt nur, dass
denjenigen, die dem Mainstream („alle“) folgen, der Besuch eines Clubs
ermöglicht ist, den anderen nicht.
Ausformulierung
der Beschwerde anhand des Ethik-Kodex:
1.1.1.
Werbung soll vom Grundsatz sozialer
Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor
dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Die
Impfung ist nicht ausreichend getestet, man weiß aber bereits, dass sie
Nebenwirkungen hat. Demgegenüber sind Jugendliche (und diese werden durch die
„Österreich impft“-Kampagne angesprochen) nicht durch sehr die Krankheit
gefährdet, weniger jedenfalls als durch die Injektion des neuartigen und
verkürzt entwickelten Impfstoffes. Da dieser Stoff keine sterile Immunität
erzeugt, wiegen sich geimpfte Menschen in einer falschen Sicherheit – sie
können sowohl angesteckt werden als auch anstecken, bleiben, da geimpft, aber
bei Krankheitsanzeichen möglicherweise nicht zuhause, sondern „gehen in den
Club“.
1.1.10.Werbung soll keinen direkten
oder indirekten Kaufzwang auf KonsumentInnen ausüben.
Nun,
mir ist klar, dass die Injektion von der einzelnen Person nicht „gekauft“ wird,
allerdings wird der Kauf der Impfdosen von allen Steuerzahler/inne/n getragen.
Der indirekte Zwang wird ausgeübt, indem mit Ausgrenzung gearbeitet wird. „Du
gehörst nicht dazu, wenn du nicht auch geimpft bist“ –Jugendliche können sich
gegen solch subtilen Zwang sehr viel schlechter zur Wehr setzen als Erwachsene.
1.2.2.
Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und
darf diese nicht verletzen.
Wo
bleibt die Würde, wenn man – aus welchem Grund auch immer – sich nicht impfen
hat lassen und dafür ausgelacht wird?
1.2.3.
Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder
Diskriminierung fördern. […]
Murat, Hülya, Jasmin, Anke,… sie
alle werden diskriminiert, da sie den Fake News glauben, Migräne bekommen,
abwarten,…
1.5.2. Es
sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die sicherheitsgefährdende
Verhaltensweisen bzw. Situationen darstellen oder zu solchem Verhalten
ermutigen können. […]
Siehe
1.1.1: Da dieser Stoff keine sterile Immunität erzeugt, wiegen sich geimpfte
Menschen in einer falschen Sicherheit – sie können sowohl angesteckt werden als
auch anstecken, bleiben, da geimpft, aber bei Krankheitsanzeichen
möglicherweise nicht zuhause, sondern „gehen in den Club“ und gefährden somit
sich und andere.
Angeblich
wurde auf größtmögliche Diversität bei den Namen geachtet (siehe https://www.derstandard.at/story/2000130445166/neue-impfkampagne-fuer-junge-wenn-sich-jochen-auf-gestochen-reimt)
– man kann der Werbeagentur durchaus unterstellen, bewusst Namen gewählt zu
haben, die bestimmte Assoziationen bei Jugendlichen hervorrufen.
Wenn ich nur
das angefügte Sujet betrachte, so wird hier eine Frau mit Migrationshintergrund
lächerlich gemacht. Auf dieses Sujet habe ich mich bei meiner über die Website
eingegebenen Beschwerde bezogen.
In der
Hoffnung, dass der Werberat meinen Ausführungen beistimmen kann, verbleibe ich
mit schönen Grüßen,
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.