Lutz Werbung Hexe

31.08.2021


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In der heutigen Zeit wieder eine Frau als Hexe anzuklagen und zum Scheiterhaufen zu verurteilen ist angesichts der früher stattgefundenen Hexenprozesse, Folterungen und Morde geschmacklos und diffamiert Frauen (die die Küchen von Lutz dann noch kaufen sollen)


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Entscheidung: 

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV-Sujet) der XXXLutz KG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich beim Sujet „Preisritter Küchen“ von XXXLutz für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Einrichtungshaus wirbt mit dem TV-Spot „Preisritter Küchen“ mit Prozenten für Einbauküchen. Dabei orientiert sich die Handlung und Gestaltung einer mittelalterlichen Szenerie: die Tochter der Familie Putz wird als „Hexe“ bezeichnet und zum Scheiterhaufen verurteilt. Als Strafe wird dann der Scheiterhaufen verhängt. Bereits in der nächsten Sequenz wird die Szene aufgelöst, in dem die bekannte österreichische Mehlspeise für alle zur Verkostung angeboten wird. Sowohl diese schnelle Auflösung als auch der Bezug zur Mehlspeise lässt den humoristischen Ansatz der Werbung eindeutig erkennen. Darüber hinaus wurden weder geschlechterdiskriminierende noch gewaltverherrlichende Aspekte im Sinne des Ethik-Kodex festgestellt.