Werbetext: Recht der ersten Nacht XXX Lutz sehr hinterfragbar

05.08.2021


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Der Text ‚ das Recht der ersten Nacht scheint mir sehr unangebracht, zumal gewaltbereit männlich konnotiert, und genauer betrachtet waren es sicher Vergewaltigungen. Ich ersuche um Überprüfung und Stellungnahmen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV-Sujet) der XXXLutz KG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich beim Sujet „König“ vom XXXLutz für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Einrichtungshaus wirbt mit dem TV-Spot für Qualitätsbetten und orientiert sich in der Handlung und Gestaltung einer mittelalterlichen Szenerie. Dabei wird auf das privilegium primae noctis, das Recht auf die erste Nacht durch eine herrschende Person – in diesem Fall vom König, gespielt von Papa-Lutz - angespielt. Verstärkt wird diese Anspielung durch die Reaktion der Freundin seines Sohnes. Bereits in der nächsten Sequenz wird die Situation auf überraschende Weise aufgelöst. Die humoristisch angelehnte Szenerie, in der weder Gewalt in physischer noch emotionaler Hinsicht dargestellt wird, ist als solche klar erkennbar. Aufgrund dessen ist auch eine Verharmlosung von Unterdrückung oder Gewalt nicht erkennbar.

HINWEIS: Es ist anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Teil der Werberätinnen und Werberäte empfiehlt, in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen. In einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der es einerseits möglich ist, gegen Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen vorzugehen, aber andererseits leider auch Entwicklungen gibt, die zu Rückschritten in der gesellschaftlichen Sicherheit von Frauen führt, sollte dieses Thema sensibler behandelt und dargestellt werden.