Frage zu Kennzeichnung gemäß § 26 Mediengesetz

04.07.2021


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Schönen guten Tag,
laut Mediengesetz muss Werbung als solche gekennzeichnet sein. Ich bin kein Jurist, daher meine Anfrage zu Werbung und einigen News-Websites. Ich habe alles in einem PDF zusammen gefügt. 

Da ich mir nicht sicher war wer für eine solche Beschwerde zuständig ist, schicke ich es an 2 Adressen.

Außerdem würde es Sinn machen die Websites via cookiebot.com zu prüfen. Bei oe24 hab ich das mal probeweise gemacht und das kam dabei raus (bzw siehe PDF anbei).

Würde mich freuen, wenn Sie das prüfen könnten. Meine Eltern sind auf diesen Websites und hatten oft das Problem Advertorials/Werbung nicht von Inhalten zu unterscheiden. Danke!

Mit freundlichen Grüßen,


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Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Fall ist hiermit für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.