Auch wenn kürzlich ein Hersteller von Einweghandschuhen das Thema Monatsblutung von Frauen unbeabsichtigt in die Medien brachte so ist diese Referenz geschmacklos und ebenso negativ
Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Social Media) des
Raiffeisen Lagerhaus keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die beanstandete
Werbemaßnahme bildet ein Paar Gartenhandschuhe ab und wirbt mit dem Slogan „Für
deine Tage im Garten“. Im dazugehörigen Facebook Beitrag wird ergänzend „dort
wo Handschuhe tragen wirklich Sinn macht“ angeführt.
Die Mehrheit der
Werberäte und Werberätinnen kann hierbei keinen Verstoß gegen den Ethik Kodex
der Werbewirtschaft erkennen. Vielmehr geben die WerberätInnen zu bedenken,
dass sich das Unternehmen offenbar kritisch mit dem aufgrund von
Geschlechterdiskriminierung in Verruf geratenen Produkt „Pinky Gloves“
auseinandersetzt und sich damit bewusst gegen Sexismus ausspricht. Aus diesem
Grund betrachtet die Mehrheit der WerberätInnen die Werbemaßnahme als
unproblematisch und spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.