Der oben genannte Werbe-Slogan (TV / Broschüren / etc.) ist in meinen Augen unter den gegebenen Umständen äußerst unpassend.
Während sich viele Menschen aus Verantwortungsbewusstsein an die CORONA-Regeln halten, wird hier suggeriert, dass PARTY das Normalste von der Welt sei.
Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.