Seit langem nehmen wir( Pädagogengruppe) vermehrt im Werbefenster Österreich in mehreren Fernsehsendern Werbung der Firma für Utensilien zu Eis.at. wahr.
Hier handelt es sich um detailliert in Grossaufnahme dargestellte Sexspielzeug in nicht üblicher Form.( Sexschaukel? Lollipop? Analdildo?...)
Ich sehe dies als groben Verstoss zu Jugenschutz und Werten dazugehend da diese Werbeschaltungen auch besonders in Sendungen für die Zielgruppe bis 16 ausgerichtet ist( Topmodel.DSDS ....)
Es wird der Eindruck erweckt dass für sexuellen Spass diese Dinge zu gebrauchen sind).
Da es sich um Werbefenster für Austria handelt fällt es für uns in den Zuständigkeitsbereich von Österreich.
Dazufügen möchte ich dass auch die überdimensionale Darstellung und der Bezug zu Speisen abstossend und auch für Erwachsene nicht schlüssig wirkt.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im
Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) des Onlineshops Eis.at keinen
Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Im Gesamtkontext konnte kein
inhaltlicher Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkannt werden. Die
Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die Darstellungsweise, in
Hinblick auf „2.2. Kinder und Jugendliche“, als unbedenklich und spricht
sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Es wird allerdings darauf hingewiesen,
dass hinsichtlich der Sendezeiten bzw. des Werbeumfeldes ein sensiblerer Umgang
zu empfehlen wäre.
HINWEIS: Der Österreichische Werberat zeichnet für die Platzierung von
Werbemaßnahmen allerdings nicht zuständig. Es handelt sich hierbei lediglich um
eine Empfehlung an die Sender.