Inserat des ACU im Kurier vom 8. Jänner

08.01.2021


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Ich hatte mich gestern mit meiner Frage an den Presserat gewendet. Herr Ring hat mich allerdings informiert, dass der Presserat nicht zuständig ist und mich an Sie verwiesen. Offensichtlich habe ich aber meine gestrige Email an den Werberat nicht abgeschickt (zumindest finde ich sie nicht mehr in meinem Mail-Verzeichnis), Somit jetzt der nächste Anlauf. Es geht um die Frage, ob es nicht auch für bezahlte Anzeigen Grenzen gibt und beziehe mich auf ein Inserat des ACU im Kurier vom 8. Jänner (Seite 23). Wie ich inzwischen erfahren habe hat das Inserat, das auch in "Österreich" geschaltet wurde, inzwischen bereits für einigen Wirbel gesorgt. Die folgendenAbsätze erscheinen mir zumindest zweifelhaft, wenn nicht unrichtig.· Masken: " Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen liegen uns vor, ....., dass Masken nutzlos und gesundheitsschädlich sind". Ich halte es für möglich, dass es derartige Publikationen gibt. Allerdings muss bei einem solchen Statement auch festgehalten werden, dass dies im Gegenteil kein gesicherter wissenschaftlicher Standpunkt ist.· PCR Test: Diesen Absatz halte ich in Gänze für falsch. Möglicherweise haben die Inserenten PCR und Antigentest verwechselt.· Zwangsimpfung: " mRNA Impfung ist nicht verantwortungvoll geprüft worden und es liegen keine Langzeitstudien vor". Die Warnung vor Langzeitfolgen brauche ich nicht zu kommentieren. Von "überwiegender Mehrheit der Wissenschaftler", die vor drohenden Nebenwirkungen planen, kann nicht die Rede sein. Wie ermittelten die Inserenten eine "überwiegende Mehrheit"? Es wurden bekanntermaßen bereits zig-tausend solcher Impfungen verabreicht.· Kollateralschäden: die sind naturgemäß vorhanden. Selbstverständlich braucht es hier eine Abwägung.Ich halte dieses Inserat und derartige Initiativen für enorm schädlich und dem Kreis der Verschwörungstheoretiker zuordenbar und bitte somit um Ihre Einschätzung. Hier sollten vermutlich sowohl die Ärzte- als auch die Rechtsanwaltskammer eine kostenlose Gegendarstellung im Kurier erhalten (alle in cc). Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.