Eine passende Rubrik unter Punkt 2 gibt es nicht, da es um ein Schaufenster geht. Im Schaufenster des Juweliers Schullin in Klagenfurt am Wörthersee, Alter Platz, sind Oberkörper von Schaufensterpuppen ausgestellt, wobei die (aus Sicht des Betrachters) rechte Brust völlig entblößt und die Brustwarze zu sehen ist, die linke Brust ist bedeckt. Ist so etwas nötig?
Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.