Dieses Werbeposting für eine Sendung entspricht nicht dem Moralkompass eines öffentlich rechtlichen Senders
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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Insitution sich Ihrer Beschwerde annimmt. Der Beschwerdefall ist für den ÖWR hiermit abgeschlossen.