Mömax

24.08.2020


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Guten Tag ! Mit befremden musste ich auch gestern Abend ( Mittwoch 19.08.20) diesen Werbespot von MÖMAX wieder miterleben ! In der Szene geht ein Mann mit seinem „Papagei“ zum Auto und dieser sagt : „SCHEISS AUTO“ , dann gehen sie ins Haus und eine junge Dame geht gerade vorbei und der „Papagei“ hat nichts besseres zusagen als : „SCHEISS NACHBARIN“ . Was ich nicht verstehen kann ist, dass auch dies der ORF erlaubt solche Werbespots mit dieser Aussage .Meine Enkelin sass neben uns und meinte: „Opa man sagt doch nicht SCHEISSE“ ! Nun was sollen Eltern ihren Kindern sagen wenn so etwas im Fernsehen gezeigt wird ! Ich bin sehr neugierig auf dieses FEEDBACK !!! Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) des Einrichtungshaus Mömax die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde. Kritisiert wird dabei vor allem die Tatsache, dass im beanstandeten Spot mehrfach das Wort „Scheiße“ verwendet wird und die Werbemaßnahme daher eine negative Vorbildwirkung für Kinder darstellt. Darüber hinaus weisen die Werberäte und Werberätinnen darauf hin, dass die Verwendung des Schimpfwortes in Bezug auf die Nachbarin eine durchaus aggressive Botschaft kommuniziert. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich deshalb für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Die beanstandete Werbemaßnahme wurde entsprechend nachfolgender Punkte des Ethik-Kodex nicht sensibel genug gestaltet:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze 
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.