Billa machen falsche Werbung

24.08.2020


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Billa (und andere Unternehmen der REWE-Gruppe - Merkur und Bipa) machen falsche Werbung. Ihre Flugblätter bieten 25% Rabatt, was unmöglich zu bekommen ist. In dem Flugblatt heißt es, dass Aufkleber (die an den Artikeln angebracht werden müssen, auf die der Kunde den Rabatt wünscht) in dem Flugblatt enthalten sind. Das stimmt jedoch nicht mehr. Früher kamen die Aufkleber mit dem Flugblatt, aber vor zwei Monaten (Anfang Juli) entfernte Billa die Aufkleber von dem Flugblatt. Sie haben die Anzeigen nicht aus den Flugblätter entfernt, die immer noch für Rabatte werben, die jetzt nicht mehr möglich sind, um absichtlich irreführende Kunden zu gewinnen und den Wettbewerb zu schädigen. Sowohl die Mitarbeiter in den Filialen als auch der Kundensupport am Telefon sind sich der Tatsache bewusst, dass dies illegal ist, bestehen jedoch weiterhin darauf, dass dies eine Änderung der Unternehmensstrategie war, und lehnen es ab, die beworbenen Rabatte ohne die Aufkleber (die nicht erhältlich sind) bereitzustellen. --- Billa (and other REWE group companies - Merkur and Bipa) engage in false advertising. Their leaflets advertise 25% discount, which is impossible to get. Leaflets say that stickers (that need to be attached to the items customer wishes the discount applied to) are included within leaflet. That, however, is no longer true. The stickers used to come with the leaflet, but two months ago (beginning of July) Billa removed the stickers from the leaflets. They did not remove the ads from the leaflets, which still advertise discounts that are now impossible to acquire intentionally misleading customers and harming competition. Both staff at the stores and customer support on the phone are well aware of the fact that this is illegal, but keep insisting that this was a corporate strategy change, and refuse to provide the advertised discounts without the stickers (which are impossible to acquire).


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.