Gröbi TV spot

28.06.2020


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Dieser Spot ist und war immer schon eine Frechheit. Eine Frau wird in einem knappen Bikini gezeigt, wie sie in Zeitlupe aus dem Wasser steigt. Was das mit Apfelsaft zu tun haben soll ist mir ein Rätsel. Der Mann pfeift ihr nach in der Manier des Cat-Callings und ihr gefällt das auch noch. Als Frau kann ich bestätigen, dass ich irgendeine Art des Cat-Callings in Wien immer noch oft mehrmals wöchentlich erleben muss und das, weil ganz viele immernoch nicht verstanden haben, wie objektivierend und verletzend es ist. Das ist zu einem großen Teil der Repräsentation in unseren Medien geschuldet, wie zum Beispiel in dem Gröbi Spot, der schon seit Jahren ausgestrahlt wird. Ganz neben dem unrealistischen Körperbild, dass die Werbung vermittelt, und der Praxis des Cat-Callings, welche sie als normal und sogar gut darstellt, verstehe ich einfach nicht wieso man(n) um Apfelsaft zu verkaufen eine Frau halbnackt als Betrachtungsobjekt des Mannes darstellen muss. Ich weiß, dass diese Werbung von Ihnen bereits behandelt wurde und kenne auch die Gründe warum Sie darin kein Problem sehen, jedoch bitte ich Sie diese zu Überdenken. Dass die Frau in dem Spot nämlich nicht auf ihre Geschlechtsmerkmale reduziert wird, ist mit dem Close-Up auf ihre Brüste und dem Ihrem-Hintern-Nachpfeifen, dass in der Werbung gezeigt wird wohl nicht zu argumentieren. Und das Nachpfeifen hat aber auch wirklich gar nichts mit „Familienwertschätzung“ zu tun. Das Rollenbild der Mutter, die schön und dünn sein muss, ist ein weiteres Problem und, dass ein Bikini für einen Ausflug am Badesee angemessen ist, finde ich aus zwei Gründen kein Kriterium: erstens happert es dann schon an dem Szenario des Badesees wenn es in den Augen von Gröbi eine halbnackte Frau erfordert und zweitens sind in dem Spot alle anderen Familienmitglieder bzw ihr Ehemann voll bekleidet. Ich hoffe sehr, dass sie die Untersuchung nochmal aufnehmen, denn in meinen Augen ist dieser Spot wirklich inakzeptabel.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Getränkeherstellers Gröbi keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für keinen Grund zum Einschreiten aus, da die Werbemaßnahme nicht primär darauf abzielt, die leicht bekleidete Frau als Blickfang zu benutzen. Diese wird im TV-Spot weder auf ihren Körper bzw. ihre Geschlechtsmerkmale reduziert, noch auf eine sexuelle Weise dargestellt, sondern vielmehr von ihrer Familie wertgeschätzt.

In dem beanstandeten TV-Spot wird die Situation eines typischen Familienausfluges an einen Badesee dargestellt, bei dem eine attraktive Frau aus dem Wasser steigt und dabei von ihrem Mann und ihren Kindern bewundert wird. Aufgrund der familiären Atmosphäre sieht die Mehrheit die Werbemaßnahme als unproblematisch. Darüber hinaus ist die Bekleidung der Dame für eine derartige Situation an einem Badesee nicht unangemessen. Es liegt somit keine sexuelle Darstellung vor, weshalb die Mehrzahl der Werberäte und Werberätinnen den TV-Spot als unproblematisch einstufen.

HINWEIS: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Werberäten und Werberätinnen hat sich für eine Sensibilisierung der Werbemaßnahme ausgesprochen. Kritisch wird hier vor allem die Tatsache, dass in einer kurzen Aufnahme des Spots ausschließliche der Brustbereich der Frau gezeigt wird, gesehen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Spot vermittelt, dass Mütter schön und attraktiv sein müssen und dadurch ein spezielles Rollenbild vorgeschrieben wird, welches kein Maßstab für die Gesellschaft sein sollte.