RELAX/Krone

13.05.2020


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Sehr geehrte Damen und Herren des österreichischen Werberates, hiermit möchte ich meine Vermutung auf einen Verstoß gegen Punkt 1.4 „Gesundheit“ des Ethik-Kodex zum Ausdruck bringen. Ich beziehe mich auf einen Beitrag der Kronen Zeitung in der Rubrik Gesundheit der unter dem Titel „Negative Gedanken stoppen“ auf Seite 12 der Gesundheitsbeilage am 11. April 2020 veröffentlicht wurde. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung die deutlich gekennzeichnet ist. Speziell geht es hierbei um das homöopathische Arzneimittel RELAX, dass als Problemlösung für psychische Probleme dargestellt wird. In dem Beitrag werden die zahlreichen positiven Effekte des Arzneimittels aufgezählt und es wird genau erläutert, welche psychischen Beschwerden dadurch gelindert werden können. Auffällig ist hierbei, dass das homöopathische Mittel sehr viele Beschwerden wie Unruhe, Schlafprobleme und Zukunftsängste lindern soll. Die Aussage, dass psychische Probleme am besten mit natürlicher Unterstützung aus der Apotheke gelindert werden unterstreicht die genannten positiven Effekte des homöopathischen Arzneimittels. Der Aspekt, dass es sich um ein homöopathisches Mittel handelt wird in dem Beitrag häufig erwähnt und es wird der Anschein erweckt, dass natürliche Produkte generell wirkungsvoller sind. In Ihrem Ethik-Kodex findet sich unter 1.4. „Gesundheit“ der Unterpunkt 5.3 der folgendes besagt: Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, natürliche Produkte, insbesondere Heilmittel seien generell wirkungsvoller oder sicherer als andere. Aufgrund der Art und Weise der Darstellung des homöopathischen Arzneimittel RELAX in dem Beitrag möchte ich Sie bitten der Sache nachzugehen und den oben genannten Vorfall zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen,


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.