Beschwerde /Aspirin Werbung

27.02.2020


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberats,

der im ORF immer wieder gezeigte Werbespot für das Aspirin Mittel gegen Erkältung/Schnupfen - Inhalt: ein ca. 12 jähriges Mädchen schreit den Vater an "du hast es mir versprochen", der Vater nimmt Aspirin und begleitet dann seine Tochter zu einem Event - empört mich seit längerem als Fachfrau und Mutter.
Ich bin diplomierte Sozialarbeiterin und war von 1990 bis 31.12. 2019 in der Familienarbeit tätig. Die Themen der Erziehung sind mir aus langjähriger beruflicher und persönlicher Erfahrung sehr vertraut. Ich bin ganz sicher keine Anhängerin rigider Erziehungsmethoden oder dem strengen Setzen von Grenzen und Regeln, im Gegenteil Kinder brauchen unfassbar viel Entgegenkommen, Zuwendung und Liebe.
Dieser Werbespot sendet allerdings völlig falsche Signale. Kinder müssen unter anderem auch lernen, Rücksicht auf andere zu nehmen. Das kann dann der der Fall sein, wenn ein Elternteil einmal krank ist. Kindern unter allen Umständen jeden Wunsch zu erfüllen, beraubt sie wichtiger Lernerfahrungen. Der Erwerb von Frustrationstoleranz ist entscheidend für schulisches/berufliches/persönliches Fortkommen, dies ist aus vielen Studien seit langem bekannt. Zusätzlich können Eltern mit Spots dieser Art noch verunsichert werden.
Die Möglichkeiten des Werberats sind mir nicht bekannt. Da mir (und vielen anderen aus meinem Bekanntenkreis) dieser Spot jedes Mal negativ auffällt mache ich diese Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) von Aspirin Complex keinen Grund zum Einschreiten.


Begründung:
Das beanstandete Sujet zeigt ein junges Mädchen, das ihren offensichtlich an einer Erkältung erkrankten Vater lautstark zurechtweist, dass er es ihr versprochen habe, ein Konzert mit ihr zu besuchen. Der Protagonist nimmt daraufhin das Medikament „Aspirin Complex“ zu sich und begleitet seine Tochter, wie von ihr gewünscht, auf das Event.
Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine problematische Werbemaßnahme in Bezug auf die Gefährdung der Gesundheit oder in Bezug auf die Kindererziehung handelt, kann vom Großteil der Werberäte und Werberätinnen nicht nachvollzogen werden. Aus diesem Grund spricht sich die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen für keinen Grund zum Einschreiten aus.


HINWEIS:Das Unternehmen hat von sich aus die beanstandete Werbemaßnahme aufgrund der aktuellen Situation ausgesetzt.