Fitinn Werbung

21.01.2020


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Fitinn wirbt mit Werbetexten die einerseits gefährliche Aussagen bzgl. psychischer und andererseits physischer Gesundheit trifft. Bodypositivity wird beispielsweise als etwas Verwerfliches dargestellt „dem man nicht glauben soll“. Auch die wiederholte Aussage, dass man diesen Gedanken nicht trauen soll ist mehr als irritierend, besonders weil diese Werbungen auf social Media verbreitet werden, wo auch Jugendliche diesen ausgesetzt werden.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Mobile Devices) des Fitnessstudios FitInn keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die beanstandete Kampagne beinhaltet verschiedene Sujets mit unterschiedlichen Slogans, die auf humorvolle Weise dazu motivieren sollen, mehr Sport zu betreiben. Die humoristische Überzeichnung der Werbemaßnahme kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen deutlich erkannt werden.
Der Vorhalt, dass es sich hierbei um Formulierungen handelt, die „Bodyshaming“ unterstützen, kann nicht nachvollzogen werden. Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die beanstandete Werbemaßnahme daher als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten