FITINN betreibt Body-Shaming

21.01.2020


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Begründung der Kündigung Lange habe ich über Eure Werbung hinweg sehen können. In letzter Zeit entwickelt sich Eure Werbung jedoch mehr und mehr zu Body-Shaming. Werbeslogans wie „I am beautiful, no matter what they say. Glaub nicht alles, was du denkst.“, auch wenn sie sich nicht auf eine bestimmte Person beziehen, dienen der Beleidigung, dem Mobbing und der Demütigung von Menschen, die nicht einem bestimmten Schönheitsideal entsprechen. Die Folgen von Body-Shaming sollten eigentlich allen bewusst sein. Sie reichen von einem niedrigen Selbstwertgefühl bis hinzu körperlichen Erkrankungen, wie Anorexie und Bulimie, und psychischen Erkrankungen, wie Depressionen. Diese Abwertung von Menschen, die nicht einer bestimmten Vorstellung entsprechen, will ich weder ideell, noch finanziell unterstützen.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Mobile Devices) des Fitnessstudios FitInn keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die beanstandete Kampagne beinhaltet verschiedene Sujets mit unterschiedlichen Slogans, die auf humorvolle Weise dazu motivieren sollen, mehr Sport zu betreiben. Die humoristische Überzeichnung der Werbemaßnahme kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen deutlich erkannt werden.
Der Vorhalt, dass es sich hierbei um Formulierungen handelt, die „Bodyshaming“ unterstützen, kann nicht nachvollzogen werden. Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die beanstandete Werbemaßnahme daher als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten