Jö Bonusclub

30.10.2019


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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte bitte folgenden Sachverhalt zur Beschwerde bringen: Ich bin öfters bei Merkur einkaufen und hier habe ich folgende Werbung zu Gesicht bekommen (siehe Anhang). Es handelt sich um einen Aufsteller (der die "Diebstahlsicherungsanlage" dekoriert), wo der Jö-Bonusclub mit folgenden Worten wirbt: "Eine Karte, viele Partner, unendlich viele Vorteile" – meiner Meinung nach ist dies irreführend, denn dieses Werbeversprechen kann nicht gehalten werden, denn die Karte kann unmöglich "unendlich viele Vorteile" bieten. Ein Safthersteller kann auch nicht damit werben, dass sein Getränk "unendlich viele" Vitamine beinhaltet oder ein Festplattenhersteller würde auch lügen, wenn er eines seiner Speichermedienprodukte damit bewerben würde, dass es "unendlich viel" Speicherplatz bietet, weil es schlichtweg nicht möglich bzw. falsch/unwahr/irreführend ist. Hierzu habe ich auch ein paar Synonyme zum Wort "unendlich" herausgesucht (endlos, ewig, grenzenlos, nicht enden wollend, ohne Ende, ohne Grenze, unbegrenzt, unbeschränkt, unerschöpflich) und hier wird deutlich, dass das Werbeversprechen nicht halten wird, denn es kann kein Vorteilsclub dieser Welt „unendlich viele Vorteile“ bieten. Er kann womöglich „ganz schön viele Vorteile“ bieten, aber sicherlich nicht "unendlich viele", denn das würde alle Vorteile (wirklich alle Vorteile, die es gibt und noch mehr) beinhalten: Es wäre zum Beispiel auch ein Vorteil, wenn man in jedem Geschäft 75%-Rabatt auf alles bekommen würde. Doch das bekommt man nicht, auch nicht, wenn man die Jö-Karte hat, denn die ist nur bei bestimmten Partnern gültig und wenn die Anzahl der Partner beschränkt ist, dann sind auch die Vorteile beschränkt und sicher nicht unendlich. Abschließend möchte ich noch aus dem Gesetz zitieren, wo ich denke, dass die Jö-Bonusclub-Werbung hineinfällt: "Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt über einen oder mehrere der folgenden Punkte derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte"
Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Beschwerde. Ich wünsche noch einen angenehmen Tag! Beste Grüße


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.