Wiener Linien – Manspreading

04.11.2019


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Diese Werbung (”Schummelzettel“) ist plumper Sexismus.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme der Wiener Linien GmbH & Co KG (Internet) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet der Wiener Linien verfolgt das Ziel, ausreichend Platz in öffentlichen Verkehrsmitteln zu schaffen und einen rücksichtsvollen Umgang unter den Fahrgästen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird in einem „Tutorial“ der Wiener Linien unter anderem das Thema „manspreading“ aufgegriffen und auf dessen gewünschte Unterlassung hingewiesen. Eine sexistische oder diskriminierende Darstellung kann dabei von der absoluten Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt werden. Die absolute Mehrheit erachtet das Sujet als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.