Masturbierender Darsteller

20.08.2019


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In der aktuellen TV-Werbung der Fa. Lutz sitzt ein ein jugendlicher Darsteller im bett, nimmt ein Heft zur Hand, hält es hoch und erinnert dadurch an die Nacktfotos im Heftinneren des Playboy. Dann nimmt er seine Hand unter die Bettdecke, offenbar um zu mastubieren


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV-Spot) des Möbelhaus XXX-Lutz keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen stellt fest, dass die Werbemaßnahme einen durchaus üblichen Lebensweg eines jungen Mannes von dessen Geburt bis zu seiner eigenen Vaterwerdung abbildet. Zudem merken die Werberäte und Werberätinnen an, dass der jugendliche Protagonist nicht masturbierend zu sehen ist, sondern die Handlung in einer sehr kurzen Sequenz des Spots lediglich angedeutet wird. Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine abwertende oder diskriminierende Darstellung des Jugendlichen handelt, kann von der Mehrheit nicht nachvollzogen werden. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erachtet die Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.