Leiner Radiowerbung

18.07.2019


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Die rechtlichen Hinweise bei den Radiowerbungen werden so leise, schnell und auch noch GLEICHZEITIG zum Jingle eingesprochen, das es bei normalen hören nicht möglich ist zu verstehen was gesagt wird.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der ÖWR bot an in seiner Sprachrohrfunktion zu vermitteln, doch dies wurde seitens des/der Beschwerdeführer/in nicht angenommen. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.