Der #Hornbach Werbespot

06.04.2019


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Der #Hornbach Werbespot verbreitet ein sehr abwertendes Bild von Asiatinnen und vermittelt damit der breiten Öffentlichkeit die Botschaft, dass es akzeptable sei, Asiatinnen zu belästigen oder sich über sie lustig zu machen. Es gab bereits einige Berichte von Asiatinnen in Europa, dass sie tatsächlich von den Männern auf der Straße angesprochen wurden, die sich auf den Werbespot von Hornbach bezogen. Einer Frau wurde sogar von einem Fremden angeboten, an seiner Unterwäsche zu riechen. Wie Sie sehen, liegt das Problem nicht nur in der unmittelbaren Beleidigung asiatischer Frauen, sondern in den weitreichenden Folgen, die der Werbespot auf große Teile der (männlichen) Bevölkerung hat. Man kann sich vorstellen, wie diese Werbung – wenn auch unbewusst – von einigen als Rechtfertigung rassistischen Verhaltens herangezogen wird. Was öffentlich im Fernsehen zu sehen ist, könne ja so schlimm nicht sein. Ich möchte Sie bitten, möglichst bald Maßnahmen zu ergreifen, damit dieser beleidigende, rassistische und sexistische Werbespot abgeschaltet wird, bevor er noch mehr Schaden anrichtet. Ich ende mein Schreiben mit einem Zitat des Vorstandsmitglieds des GePGeMi e.V., Askold Hitzler: "Rassismus: Als Deutscher oder Weißer sollte man sich bewusst sein, dass ein Witz über Menschen, die nicht ‚deutsch‘ oder ‚weiß‘ aussehen, nicht lustig sein kann! Wer einen Witz aufgrund äußerlicher Merkmale macht, findet sich lediglich selber lustig. Wenn der oder die andere nicht mitlachen kann, ist es kein Witz mehr, sondern Diskriminierung. Sexismus: Als Mann sollte man sich ebenso bewusst sein, dass die Realität Ungleichheiten hat, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, belästigt oder ihnen gar Gewalt angetan wird – und zwar aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind. Wenn eine Frau sagt, sie möchte, dass der Mann mit ihr anders spricht und er ihre Forderung als ‚Missverständnis‘ abtut und sein Verhalten nicht zu ändern bereit ist, dann beharrt der Mann auf dem ‚Recht des Stärkeren‘." (https://www.gemi-berlin.de/hornbach-ziemlich-unangemessen/)


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots der Hornbach Baumarkt AG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für keinen Grund zum Einschreiten aus, da die Werbemaßnahme nicht darauf abzielt, die Protagonistin auf eine abwertende Weise darzustellen.

Im beanstandeten TV-Spot wird eine Frau asiatischer Herkunft gezeigt, die genussvoll an einem verschwitzen T-Shirt riecht. In Kombination mit den zuvor bei der Arbeit gezeigten Männern und dem verwendeten Slogan „so riecht das Frühjahr“ wird eine Verbindung zur Gartenarbeit und der damit einhergehenden körperlichen Anstrengung hergestellt. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkennt die werblich Überzeichnung und kann den Vorhalt, dass es sich hierbei um eine rassistische Darstellung der Protagonistin handelt, nicht nachvollziehen. Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen erachtet die Werbemaßnahme als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten, da keine Verletzung des Ethik-Kodex vorliegt.