Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach der Grundsätzlichen Maßregel Nr. 2 "muss Werbung [...] gesetzlich zulässig sein und [...] die gesetzlichen Normierungen strikt beachten."
In Österreich existiert nun ein Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 das Doping und damit zusammenhängende Tätigkeiten unter Strafe stellt.
Daher stellt sich mir die Frage, ob eine Werbung mit Doping-Effekten denn zulässig ist.
mit freundlichen Grüßen,
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.