Erotik Messe

26.09.2017


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werbung für die Erotikmesse Auf Postern werden Jugendliche ab 18 J. eingeladen bei Gay Shows, SM Shows und Live Sex Shows dabeizusein, diese sogar zu filmen oder zu fotografieren. In einzelnen Fällen werden sie auch auf die Bühne eingeladen um selber mitzumachen, bzw. werden sie bewusst dazu ermutigt, vorort eigene Pornos zu drehen. Als Leitung eines Kinderzentrums und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche sowie als ehemalige Betreuerin von Kindern und Jugendlichen (die häufig Gewalterfahrungen und sexuelle Übergriffe erlebt haben ), und die meistens bis zum 21.Lebensjahr von uns weiterbetreut werden, und als Privatperson muss ich meine schweren Bedenken äußern einerseits für die aggressive Bewerbung und andererseits für die ( meiner fachlichen Meinung nach) zu niedrig angesetzte Altersgrenze von 18 Jahren, zumindest für solch ein pornografisch und gewaltverherrlichendes Angebot! Abgesehen davon besorgt mich, welches Vorbild im sexuellen und zwischenmenschlichen Bereich hier präsentiert wird. Es ist es mir unmöglich hierbei zu schweigen! Im Hinblick dann auf die Internet Seite und deren Werbetext kann einem nur übel werden!!! Zitat : „Die 7 Todsünden - Erotikmesse 2017 in Innsbruck wird teuflisch und höllisch. Der Teufel leitet höchstpersönlich die Spiele und dirigiert die Völlerei der Erotik. Alle Sünden können hier ausgelebt und bestaunt werden. Auf den Bühnen wird die Wollust auf jede erdenkliche Art und Weise befriedigt. Nicht nur stolze Penisse werden voller Gier befriedigt, sondern auch die schwärzesten Seelen können sich vom Saft des Bösen verleiten lassen. Eifersucht und Rachsucht haben hier nur Feiglinge. Einmalig und Unvergesslich treibt der Satan die Sünde in die Stadt und lässt alles zu. Nur die Feigen kommen nicht."


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.