Plakatierung Erotik-Messe Innsbruck

26.09.2017


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Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man durch Innsbruck geht, fallen einem an jeder Ecke Plakate auf, die für die „Erotik Messe“ werben. Sieht man sich diese Plakate aber genauer an, dann hat das mit Erotik gar nichts mehr zu tun, sondern mit Hardcore-Pornographie. Gibt es keine Handhabe dagegen, dass Kinder ab dem Volksschulalter in der Öffentlichkeit gezwungen sind, Inhalte solcher Plakate zu lesen und womöglich die angegebene Homepage anzuklicken, auf der es heißt: „Die 7 Todsünden - Erotikmesse 2017 in Innsbruck wird teuflisch und höllisch. Der Teufel leitet höchstpersönlich die Spiele und dirigiert die Völlerei der Erotik. Alle Sünden können hier ausgelebt und bestaunt werden. Auf den Bühnen wird die Wollust auf jede erdenkliche Art und Weise befriedigt. Nicht nur stolze Penisse werden voller Gier befriedigt, sondern auch die schwärzesten Seelen können sich vom Saft des Bösen verleiten lassen. Eifersucht und Rachsucht haben hier nur Feiglinge. Einmalig und Unvergesslich treibt der Satan die Sünde in die Stadt und lässt alles zu. Nur die Feigen kommen nicht." Seit Jahren gibt es in den Tiroler Schulen das Programm „Safer Internet“, damit Kinder einen guten Umgang mit der virtuellen Welt lernen. Und nun darf so etwas öffentlich plakatiert werden? Noch ein weiteres: Als engagiertem Bürger ist mir die Sicherheit von Frauen und der Schutz der Kinder und Jugendlichen ein großes Anliegen. Studien der Psychologin Diana Russell belegen aber einen Zusammenhang zwischen Pornographiekonsum und der Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen (https://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigungsmythos). Ebenfalls öffentlich bekannt sind Verbindungen der Pornoindustrie zum organisierten Menschenhandel. Darf eine Veranstaltung öffentlich beworbend werden, die eine Haltung fördert, die zu gewaltätigen Übergriffen auf Frauen führen kann? Ich bitte Sie herzlich, sich dieser Sache anzunehmen. Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.