True fruits

21.08.2017


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Guten Tag!

Ich möchte gerne etwas zu Ihrer in Österreich plakatierten Werbekampagne (und auch generell zu Ihrem Internetauftritt) schreiben:

-"Noch mehr Flaschen aus dem Ausland"

- Marco mit Stinkefinger.

-"Machs Dir ruhig selbst.."

-...

Ihre Sprüche sind (beabsichtigt) zweideutig. Leider hinterlassen obengenannte Bilder und Sprüche bei mir einen galligen, zynischen, infantilen, ja abstossenden Nachgeschmack. Politik, Menschen und Sexualität. Es tut mir leid aber ein weiteres unsubtiles abzielen auf Provokation zur Umsatzsteigerung hat schon Benetton (nachhaltig) nicht gutgetan und ist unethisch. Ich war jedenfalls nach dem lesen der "Noch mehr Flaschen aus dem Ausland" sprachlos und betroffen. Das ist nicht lustig sondern menschenverachtend. Jeder der Empathie und soziale Intelligenz besitzt spürt das.
Ausserdem scheinen Ihre Sprüche untereinander inkongruent.
Deshalb für mich:
True fruits...nein, danke!
P.S.
Wie ich gerade gesehen habe, läuft bereits ein Verfahren beim österreichischen Werberat aufgrund "Rassismus".
Sichtlich stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine da. Ein gutes Gefühl.
Ich werde (erstmalig) ein Mail wie dieses in meinem Freundes- und
Bekanntenkreis weiterleiten.

 


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Bei den neu eingebrachten Beschwerden (2019)  zum Sujet "Schaffte es selten über die Grenze" wurde ohne weitere Behandlung das Beschwerdeverfahren abgeschlossen, da das Unternehmen nochmals kontaktiert wurde und in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich hierbei um keine Aktivschaltung und Weiterverwendung des Sujets handelt. Der/die Beschwerdeführer/in wurden dahingehend informiert.
Zitat aus der Stellungnahme des Unternehmens: Aufgrund der Befassung und Entscheidung des Werberates im Jahr 2017 ist eine erneute Behandlung dieses fast zwei Jahre alten Sujets nicht statthaft und auch sonst nicht angezeigt. Wir verzichten deshalb darauf, erneut in der Sache Stellung zu nehmen. Unsere Mandantin hat die damalige Entscheidung des Werberats selbstverständlich stets respektiert, weshalb sie die Werbung nachfolgend zu keiner Zeit erneut geschaltet oder sonst veröffentlicht hat. Das gilt auch weithin. Zitatende

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens True Fruits die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberätinnen und Werberäte hat die werbliche Überzeichnung in der Werbekampagne erkannt. Dennoch ist das Werberatsgremium der Ansicht, dass dieses derzeit stark polarisierende Thema kritisch zu betrachten ist. Da die Werbekampagne nicht in der Gesamtheit auf den Werbeflächen dargestellt wird – es handelt sich um mehrere unterschiedliche Sujets und deren Werbesprüche – kann bei der Betrachtung eines einzelnen Werbesujets der Eindruck des Rassismus und Diskriminierung der Menschen entstehen.

Bei dem Sujet mit den drei abgebildeten Flaschen in den Landesfarben der deutschen Flagge und dem Wortspiel „Noch mehr Flaschen aus dem Ausland“ bzw. „Eure Heimat braucht uns jetzt“ ist die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen der Ansicht, dass die Ironie von dem/der durchschnittlichen KonsumentIn erkannt werden kann.
Im Gegensatz dazu wird das Einzel-Werbesujet mit der schwarzen Flasche und dem Wortspiel „Schafft es selten über die Grenze“ von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen als kritisch erachtet, da Werbung soziale Verantwortung trägt und niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren darf.

Des Weiteren wird der Slogan #jetztösterreichts von den Werberäten und Werberätinnen als grenzwertig erachtet.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend dem nachfolgenden Kodex-Punkt:

1.2 Ethik und Moral
Werbung trägt soziale Verantwortung.

1.2.1 Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.