Hausbaumesse Krems

07.08.2017


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Lieber Werberat.

Ich übermittle Ihnen anbei das Werbesujet, das im Medium "Bezirksblätter" Ausgabe für Mistelbach vom 2./3. August auf Seite 40 erschienen ist. Es handelt sich dabei um die Werbung zur Hausbaumesse Krems.
Das Sujet stellt eine Frau dar, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen offensichtlich sexuelle Begierde von Männern wecken sollen.
Ich möchte hiermit Beschwerde gegen diese Werbung einlegen und bitte um entsprechende Bearbeitung.

Vielen Dank.

 


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens Haubaumesse die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Bei dem beanstandeten Werbesujet wird die knapp bekleidete Frau, ohne erkennbaren Produktzusammenhang, als Blickfang eingesetzt.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

HINWEIS: Innerhalb des Entscheidungsgremiums gab es unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die gewählte Darstellung. So sprach eine erhebliche Anzahl der Werberäte und Werberätinnen die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, weshalb die Geschäftsstelle des Werberates zu einer Sujetänderung bzw. Absetzung rät.