Werbung einer Firma als eigene Meinung getarnt, unzureichende Kennzeichnung.
"Affiliate Links" nicht gekennzeichnet
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https://www.youtube.com/watch?v=jBNTVhkqd80
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.