Verstoß gegen TNRSG - Japan Tobacco International

20.05.2016


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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Unternehmen JTI Austria (Japan Tobacco International Austria) verstößt gegen das seit 20. Mai 2016 in Kraft getretene TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz).

§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.

(2) Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr

Eine Werbung für elektronische Zigaretten ist am 20.5.2016 in der Gratisausgabe der Tageszeitung „Österreich“ auf Seite 36 erschienen (siehe beigefügtes Foto).

Im Ethik-Kodex des Werberates heißt es: Werbung muss gesetzlich zulässig sein und muss die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.


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Die Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.