Sehr geehrte Damen und
Herren,
das Unternehmen JTI Austria (Japan Tobacco
International Austria) verstößt gegen das seit 20. Mai 2016 in Kraft getretene
TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz).
§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für
Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.
(2) Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere
Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen
gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten
Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr
Eine Werbung für elektronische Zigaretten ist
am 20.5.2016 in der Gratisausgabe der Tageszeitung „Österreich“ auf Seite 36
erschienen (siehe beigefügtes Foto).
Im Ethik-Kodex des Werberates heißt es:
Werbung muss gesetzlich zulässig sein und muss die gesetzlichen Normierungen
strikt beachten.
Die Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.