Radiowerbung Fa. Peithner

23.09.2013


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Lieber Werberat, ich habe mich bereits im November 2012 über die Radiowerbung der Fa. Peithner beschwert und nachdem ich die exakt gleich lautende Werbung nun wieder auf Ö3 gehört habe tue ich es jetzt wieder. Der Wortlaut ist unverändert: "Bei der Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln wurden punktgenaue und beeindruckende Wirkungen festgestellt und das bei unterschiedlichen Erkrankungen von Frauen, Männern und Kindern. Aber wir wollen auch die Nebenwirkungen aufzählen (Stille).” Das suggeriert dem Patienten/Konsumenten dass die Mittel der Fa. Peithner nicht nur helfen sondern auch keinerlei Nebenwirkungen haben. Das ist für mich eine klare Täuschung der Konsumenten. Meines Wissens regeln §50 (und 50a), dass grundsätzlich Werbung für Arzneimittel erlaubt ist, die Nachfolgeparagrafen sind dann Einschränkungen der grundsätzlichen Erlaubnis. Bei den Homöopathika heiß es: An Laien darf sie sich unter keinen Umständen richten. Es gibt ja auch für echte Arzneimittel erhebliche Einschränkungen bei der Werbung in den Nachfolgeparagrafen. Ich bitte um Prüfung ob eine derartige Werbung für "Medikamente" deren Wirkung wissenschaftlich weltweit noch nicht ein einziges Mal nachgewiesen werden konnte zulässig ist oder ob sie nicht gegen geltendes Recht verstößt. Liebe Grüße


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Die Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Ob eine Irreführung in der Aussage betreffend der Bewerbung der Firma Dr. Peithner KG vorliegt oder nicht, erfordert eine fachliche, medizinische Auseinandersetzung, die im Rahmen des Verfahrens vor dem Werberates nicht vorgenommen werden kann. Die  eingebrachte Beschwerde kann deshalb vom Österreichischen Werberat nicht behandelt werden. 
 
Der /die Beschwerdeführer/in wurde informiert, welche Stelle sich dieser Beschwerde gerne annimmt.