Ein Aufriss, zehn Schnitten...

02.02.2012


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Aufgrund von Beschwerden hat die „Watchgroup gegen sexistische Werbung Salzburg“ das Sujet zur Werbung „Ein Aufriss – zehn Schnitten“ von Manner Schnitten analysiert und als sexistisch einstufen müssen. Wir beanstanden die unten beschriebene Werbemaßnahme, denn sie widerspricht den Menschenrechten von Frauen als auch den Bestimmungen des Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberats (siehe Anhang 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“). Das dadurch vermittelte Frauenbild hat verheerende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und verletzt uns in unserer persönlichen Würde. Angaben zur beanstandeten Werbung: Wo gesehen? Die Kampagne ist uns als „free card“ in der Stadt Salzburg im Herbst 2011 aufgefallen. Beiliegendes Foto ist dieselbe Kampagne auf einem T-Shirt gedruckt. Was wird beworben? Das ist eine gute Frage, wir nehmen an, Manner Schnitten. Welches Unternehmen / welche Werbeagentur? Marketing und Merchandising, Josef Manner & Comp AG, Wilhelminenstraße 6, A-1170 Wien Beschreibung / Analyse anhand des Kriterienkatalogs Der Slogan ist sexistisch weil er im Rahmen von Geschlechterklischees und Rollenbilder mit doppeldeutigen Sprachbildern Frauen auf Lustobjekte von Männern reduziert. • Ein „Aufriss“ ist umgangssprachlich das erfolgreiche Werben um eine/n Partner/in. „Schnitten“ sind landläufig Frauen oder homosexuelle Männer, die gefallen (würden). • Der Slogan bedient das Klischee von Frauen als sexuelle Trophäe und noch dazu in großer Zahl; • er macht Glauben, dass ein Mann verdientermaßen auch zehn Frauen haben könnte. • Die Manner-Werbung bedient das Klischee von Frauen als Lustobjekte, die Männern wie selbstverständlich zur Verfügung zu stehen. Diese Werbung wurde von der Watchgroup als sexistisch analysiert – schmunzeln mussten wir trotzdem. Denn keine von uns glaubt ernsthaft, dass es noch Männer gibt, auf die gleich zehn Frauen reinfallen würden. Wir fordern einen Stopp dieser Werbemaßnahme. Weiters fordern wir die betroffene Firma dazu auf, ihre Werbemaßnahmen in Zukunft systematisch geschlechtergerecht zu gestalten. In Erwartung ihrer Entscheidung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 8 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 8 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.