Skiny bringt sexistisch pornographische Werbung online, Europark-Magazin übernimmt es bei Gutschein-Inserat

02.09.2011


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Ich beanstande die unten beschriebene Werbemaßnahme, da sie unserer Ansicht nach frauendiskriminierend, bzw. sexistisch und obendrein auch noch pornographisch ist. Sie widerspricht den Menschenrechten von Frauen als auch den Bestimmungen des Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberats (siehe Anhang 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“). Das dadurch vermittelte Frauenbild hat verheerende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und verletzt uns in unserer persönlichen Würde. Angaben zur beanstandeten Werbung: Aufgefallen ist sie uns durch ein Gutschein-Inserat im Europark-Magazin am 1. September 2011, das den Salzburger Nachrichten beilag und vermutlich noch großflächig unter Menschen gebracht wurde und wird. Beworben wird Unterwäsche von Skiny. Bei der konkreteren Recherche wurde uns klar, dass das nicht nur ein kleines Gutscheininserat ist, sondern die Werbelinie der Firmal Skiny (siehe http://www.skiny.com/#/de_DE, Stand 2.September 2011) Wahrscheinlich ist, dass sie das Sujet auf vielen anderen Online & Printmedien verwenden. Beschreibung: Zu sehen sind im Hintergrund ein Mann (ohne Kopf) und im Vordergrund eine Frau, beide in Unterwäsche. Der Ausschnitt des Inserats lässt nur bei genauerem Hinsehen erahnen, dass die Frau am Tisch sitzt und vermutlich eine Banane frühstückt, der Bereich ist aber unscharf. Die Frau ist stark geschminkt rund um ihre Augen und Mund (knallrot). Sie umschließt mit ihren Lippen die Banane. Auf dem Bild der Website wird dann klar, dass Skiny ihre gesamte Kampagne auf die Banane aufbaut und zumindest in diesem konkreten Sujet eindeutig auf sexuelle Handlungen hinweist. Wir orientieren uns derzeit am Kriterienkatalog der Watchgroup gegen sexistische Werbung in Graz. Oben genannte Werbung ist unserer Meinung nach als im höchsten Maß sexistisch zu werten, also der Stufe 5 (von 5) laut Kriterienkatalog zuzuordnen: Frauen sind sexueller Anreiz für Männer, beschränkt auf ihren sexuellen Gebrauchswert, der hier durch das bildliche Arrangement unterstrichen wird. Die sexualisierte und in diesem Fall auch pornografische Darstellung reduziert die Frau auf sexuelle Gefügigkeit, der weibliche Sex wird zur Anpreisung von Waren missbraucht. Wir fordern einen sofortigen Stopp dieser Werbemaßnahme. Weiters fordern wir die betroffene Firma dazu auf, ihre Werbemaßnahmen in Zukunft systematisch geschlechtergerecht zu gestalten. In Erwartung ihrer Entscheidung,


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der Werbesujets von skiny keinen Grund zum Einschreiten.


Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte sieht hier keinen Grund für ein Einschreiten, da eine Kodexverletzung im Sinne des SBK Artikel 2.2 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht erkannt werden konnte, ist in diesem Fall doch der Produktzusammenhang gegeben (In Unterwäsche gekleidete Personen sind in einem Sujet für Unterwäsche abgebildet). Auch eine diskriminierende Darstellung wurde nicht gesehen.
Als absolut unbedenklich wird vor allem das Sujet mit dem Slogan „Who cares? Ist human!“ eingestuft.
Zur Sensibilisierung raten einige Werberäte jedoch bezüglich des Sujets mit dem Slogan „Who cares, it’s tasty“. Die Darstellung der Banane in diesem Sujet könnte – in dieser Zweideutigkeit - als sexistisch aufgefasst werden, wäre sachlich jedoch für die Kampagne entbehrlich. Abgeschwächt wird das Sujet dadurch, dass eine alltägliche Lebenssituation dargestellt wird und die Sprechblase mit dem Slogan nicht beim Kopf der Dame, die die Banane isst abgebildet ist, sondern in Tisch- bzw Sesselhöhe.