Tabakwerbung auf den Infoscreens

25.10.2006


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Seit Juli gibt es Tabakwerbung auf den Infoscreens. Das ist m.E. nicht mehr zulässig, daneben verstößt auch das aktuelle Sujet gegen die Tabakgesetz-novelle 2004. Die Werbung ist ausserdem unethisch und nicht passend, wie ich im folgenden ausführen möchte.

In Paragraph 11 der Tabakgesetz-Novelle 2004 steht, dass Werbung und
Sponsoring für Tabakerzeugsnisse verboten sind. Ausgenommen davon ist bis
Ende 2006 noch die Plakatwerbung. Allerdings handelt es sich bei den
animierten Bildern auf den Infoscreens in keinem Fall um Plakate, sondern es
handelt sich um ein elektronisches Medium (etwa vergleichbar mit Fernsehen).

Weitere Punkte, gegen die die aktuelle Werbung (siehe Foto) m.E. verstößt:

Paragraph 11 Absatz 5

Ziffer 4. Werbung für Tabakerzeugnisse unter Verwendung von Aussagen oder
Darstellungen, die sich speziell an die Zielgruppe Jugendliche richten, ist verboten [die Aufmachung richtet sich an Jugendliche. Jugendlicher=14-29]

Ziffer 5. Werbung für Tabakerzeugnisse durch Darstellung von rauchenden oder
zum Rauchen auffordernden Personen, deren Alter unter dem 30. Lebensjahr liegt oder die vom Verbraucher für jünger als 30 Jahre gehalten werden können [...] ist verboten. [Eine jugendlicher Raucher ist abgebildet]

Ich bitte sie auch daran zu denken, dass das Rauchen in den U-Bahnen verboten ist, und diese Werbung die Raucher noch darin bestärkt, die Verbote zu ignorieren. Ich habe bei der gleichen Fahrt einen "realen" Raucher *in* dem U-Bahn-Wagon gesehen. Wenn direkt neben (!) einem Rauchverbotszeichen ein "cooler" Raucher animiert und dargestellt wird (siehe Foto), dann würde ich mir als Raucher auch *cool* vorkommen, wenn ich Verbote ignoriere.

Wenn so eine Werbung zugelassen wird, wundert es mich nicht, wenn soviele
Österreicher rauchen und sich auch niemand traut etwas zu sagen oder Sanktionen zu verhängen, wenn jemand im U-Bahn-Bereich raucht (beobachte ich jedes Mal wenn ich mit der U-Bahn fahre).

Ich bitte Sie darum, diese m.E. illegale Werbung umgehend zu stoppen.


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Der Werberat hat das Verfahren bis zum Abschluss eines verwaltungsbehördlichen Vorverfahrens ausgesetzt.